Aktuelles  -  Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung  -  08. November 2022

Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

Unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien des Inneren sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Bundesregierung noch im Jahr 2022 die Verabschiedung eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung. Anbei die Stellungnahme der BAGD zum Referentenentwurf des Demokratiefördergesetzes (DFörG).

Berlin, den 2. November 2022

Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Paus,
sehr geehrte Frau Bundesinnenministerin Faeser,

wir freuen uns, dass Sie unsere Kompetenz schätzen und uns um eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf für ein Demokratiefördergesetz gebeten haben. Wir engagieren uns in der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) sowie als einzelne Träger seit über zehn Jahren für ein solches Gesetz und eine dauerhafte Demokratieförderung. Wir sind bereits mit Vorschlägen, juristischen Gutachten und einem eigenen Gesetzesentwurf1 vorangegangen und freuen uns, dass diese Koalition das Vorhaben nun endlich umsetzt. Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf des BMFSFJ sowie BMI muss aus unserer Sicht in zentralen
Punkten überarbeitet werden:

  • Die Mitbestimmung der Zivilgesellschaft (§4) muss verbindlich geregelt und klarer definiert werden. Zudem müssen die Rollen und das Verhältnis zwischen Staat und Zivilgesellschaft konkretisiert und beschrieben werden. Hierzu verweisen wir auf den BAGD-Gesetzesentwurf sowie die langjährig erprobten Erfahrungen aus dem SGB VIII §§ 3, 4, 4a und 84.
  • Der wissenschaftlich umstrittene und inhaltlich wenig zielführende Begriff „jeglicher Extremismus“ sollte aus dem Gesetz zugunsten der klareren und eindeutigeren sowie im Gesetzestext bereits erwähnten Begrifflichkeit „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie Demokratiefeindlichkeit“ gestrichen werden. Ferner weisen wir darauf hin, dass Populismus an sich keine Ideologie darstellt und daher aus der Problem- und Zielbeschreibung gestrichen werden sollte.
  • Das Attribut „wehrhaft“ im Gesetzestext sollte entfallen. Der Zusatz der „Wehrhaftigkeit“ ordnet die Demokratieförderung implizit in eine Architektur der Inneren Sicherheit ein. Dies ist nicht zielführend, weil es sich sowohl bei Demokratieförderung als auch bei Prävention um Prozesse der Bildung, Beratung, präventiven Intervention und psychosozialen Arbeit handelt, die sich von der sicherheitsbehördlichen Verfahrenslogik der Handlungsfelder der öffentlichen Sicherheit, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung grundlegend unterscheiden.

Unsere konkreten Vorschläge und Hinweise zum vorliegenden Gesetzesentwurf entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme. Für Rückfragen sowie weitere gemeinsame Konsultationen stehen wir als BAGD gern zur Verfügung.

Die Stellungnahme ist herunterladbar als PDF: Stellungnahme BAGD